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Bitte beachten: Dieses ist ein klassischer Parkscout-Artikel, der bestmöglichst an das neue Layout angepasst wurde
07.07.2006 | Freizeitparks | Kolumnen

Steuererhöhung mal zwei


Das Bundesfinanzministerium sorgt zur Zeit dafür, daß ein Freizeitparkbesuch ab dem Jahr 2007 noch kräftiger als bisher ein empfindliches Loch in die Kassen der Besucher gerissen wird. Daß die Mehrwertsteuer von ohnehin recht hohen 16 % trotz aller Beteuerungen vor der Bundestagswahl nun auf satte 19 % angehoben wird, ist ja bereits hinlänglich bekannt.

Nun aber haben die Oberfinanzdirektionen gleich für den nächsten Schock bei so manchem Parkbetreiber gesorgt: Konnte bisher bei der Abführung der Umsatzsteuer noch eine Mischkalkulation zugrunde gelegt werden, die aus dem Angebot der Parks berechnet wurde, wird dies in Zukunft nicht mehr möglich sein.

Ein Freizeitpark, der seinen Besuchern zum Beispiel ein großes Angebot an Shows und eine stattliche Parade geboten hat, konnte so problemlos auf einen Umsatzsteueranteil von rund 12 % anstatt der üblichen 16 % kommen. Was sich hier recht kompliziert anhört, gestaltete sich in der Praxis auch nicht einfacher. Zum Verständnis: Shows werden in Deutschland mit einem Umsatzsteuersatz von 7 % belegt, Fahrgeschäfte hingegen mit 16 %. Der Anteil der Gäste, die an einem Tag in einem Freizeitpark die Shows besucht haben, sorgte also dadurch für eine Steuerminderung, die von vielen Parks auch konsequent genutzt wurde, um die im Vergleich zu anderen europäischen Ländern recht günstigen Eintrittspreise halten zu können.

Warum die Streichung dieser Mischkalkulation nun ausgerechnet die ohnehin recht gebeutelten Freizeitparks trifft, weiß wohl nur der Europäische Gerichtshof alleine, auf dessen Sichtweise diese Änderung zurückgeht. Andere Einrichtungen, die eine ermäßigte Besteuerung genießen, scheinen nämlich davon verschont geblieben zu sein wie zum Beispiel Zoos, Schausteller oder Zirkusbetreiber, was die Wettbewerbsfähigkeit für die Parks noch weiter verzerren dürfte als es ohnehin schon der Fall ist. Noch unverständlicher wirkt diese Entscheidung, wenn man sich die Steuersätze der Konkurrenz aus dem benachbarten Ausland anschaut: Parks in Belgien oder Holland zahlen nur 6 %, französische Freizeitparks kommen sogar mit einem ermäßigten Steuersatz von nur 5,5 % davon, nehmen aber auf der anderen Seite weitaus mehr Eintritt.

Für Freizeitparks, welche die Mischkalkulation genutzt hatten, bedeutet die Änderung de facto eine Erhöhung der Mehrwertsteuer ab 2007 um runde 7 % anstatt der ohnehin ärgerlichen 3 %. Eine kräftige Erhöhung der Eintrittspreise scheint also dort im nächsten Jahr unumgänglich zu sein. Zu befürchten bleibt dabei vor allem, daß bei den Besuchern, die nicht informiert sind über die erwähnten Begleitumstände, schnell der Eindruck entstehen könnte, der Park wolle sie mit der normalen Mehrwertsteuererhöhung "abzocken". Die neue Regelung könnte, so steht zu befürchten, dafür sorgen, daß dem einen oder anderen Park dadurch die wirtschaftliche Existenzgrundlage entzogen wird – in einer Zeit hoher Arbeitslosigkeit und mangelnder Investitionsfreudigkeit sicherlich kein gutes Zeichen, das aus Brüssel und Berlin gesetzt wurde.



Bitte beachten
Die Texte der Kolumnen-Autoren sind deren persönliche Meinung und decken sich nicht zwangsläufig mit der Meinung der Redaktion Parkscout.

Autoreninfo Mike Vester

Mike Vester beschäftigt sich bereits seit seiner Jugend mit dem Thema Freizeitparks / Kirmes und gehört heute zu den wichtigsten Autoren der Parkscout-Fachredaktion. Sein Hang zu Polemik und Übertreibungen ist zwar legendär, aber wer genau hinhört, merkt schnell, daß er mit seinem Motto "zeitlos, stillos, geschmacklos" zwischen den Zeilen immer genau den Punkt trifft. Der frühere Kleinkunst-Texter ist überzeugter Fan von allem, was mit dem Thema "Disney" zu tun hat und läßt dies auf seine liebenswert schrullige Art auch sicherlich öfter in seine Kolumne einfließen. In diesem Sinne also: Immer vester druff...

© parkscout/MV, Teaserbild: Pixelquelle