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Bitte beachten: Dieses ist ein klassischer Parkscout-Artikel, der bestmöglichst an das neue Layout angepasst wurde
01.09.2011 | Freizeitparks | Kolumnen

Französische Steuern


Galt Frankreich bisher aufgrund seines niedrigen Steuersatzes für Freizeitparks als Schlaraffenland für die Betreiber, hat Premiereminister Francois Fillon nun die herumfliegenden gebratenen Hähnchen eingefangen und weggesperrt. Profitierten Disneyland & Co. nämlich bis dato von dem ermäßigten Steuersatz von nur 5,5 %, langen die französischen Steuerbehörden schon bald kräftig in die Geldbörsen der Unternehmen – 19,6 % sind demnächst fällig, und dies völlig ohne Vorankündigungen oder Vorwarnungen.

Dass die Parks in Frankreich diese plötzlichen Mehrkosten in irgendeiner Form abwälzen werden, dürfte klar sein. Während die Gewerkschaften schon Sturm laufen, da Einsparungen bei den Mitarbeitern sicherlich eine der Möglichkeiten darstellt, diese Steuererhöhung zu kompensieren, scheint eine Erhöhung der Eintrittspreise ebenfalls unumgänglich, was sicherlich auch zu spürbaren Besucherrückgängen führen wird. Für deutsche Freizeitparkfreunde bedeutet dies zunächst, dass man sich auf noch höhere Ticketpreise einstellen muss – so könnte sich beispielsweise der Eintritt von momentan 40 EUR schon bald auf muntere 45 EUR erhöhen. Auch das ohnehin nicht gerade mit Gewinnen gesegnete Disneyland Resort Paris dürfte seinen Gürtel noch enger schnallen müssen bei gleichzeitigen Preiserhöhungen. Vor allem aber hat diese Entscheidung Frankreichs eine Signalwirkung auf Deutschland, wo die Freizeitparks seit jeher gegenüber Volksfesten, Zoos oder Museen, die in den Genuss eines reduzierten Mehrwertsteuersatzes kommen, benachteiligt sind. Die bisherige Argumentation, dass Freizeitparks in konkurrierenden europäischen Ländern weniger Steuern zahlen müssten, erfährt durch die neue Situation bei unseren westlichen Nachbarn einen empfindlichen Dämpfer, wodurch eine Gleichbehandlung von Kirmes, Tierpark und Freizeitpark ein Stück weiter in die Ferne gerückt sein dürfte.

Nun wäre es ja nicht so, als wäre die Erhebung des Mehrwertsteuersatzes in Deutschland nicht ohnehin eine Farce, die es vermutlich in keinem anderen Land in Europa gibt. Wenn Sie eine Bratwurst beim Metzger kaufen, gilt der verminderte Steuersatz von 7 % - holen Sie die Thüringer allerdings beim Imbiss, werden 19 % fällig. Und auch der Finanzminister alleine weiß wohl, warum er den Verbraucher bei Garnelen oder Krabben nur mit 7 % zur Kasse bittet, aber bei Langusten gerne 19 % haben möchte. Bei Frühkartoffeln, bei einem Muli oder bei einem Buch sind es 7 %, bei Süßkartoffeln, einem Esel oder einem Hörbuch 19 %.

Vermutlich wird es also in absehbarer Zeit keine Minderung des Mehrwertsteuersatzes für Freizeitparks geben – ganz im Gegenteil: Wenn der französische Vorstoß in anderen europäischen Ländern als Vorbild genommen wird, könnten Freizeitparkbesuche im Ausland schon bald ein kostspieliges Vergnügen werden – in einigen Ländern steht ja zusätzlich noch die Einführung einer Mautgebühr auf dem Programm. Auf der anderen Seite bedeutet dies dann aber letztendlich auch eine Steigerung der Attraktivität deutscher Parks, die sich im internationalen Vergleich mit ihren Eintrittspreis bisher angenehm zurück gehalten haben.

Bitte beachten
Die Texte der Kolumnen-Autoren sind deren persönliche Meinung und decken sich nicht zwangsläufig mit der Meinung der Redaktion Parkscout.

Autoreninfo Mike Vester

Mike Vester beschäftigt sich bereits seit seiner Jugend mit dem Thema Freizeitparks / Kirmes und gehört heute zu den wichtigsten Autoren der Parkscout-Fachredaktion. Sein Hang zu Polemik und Übertreibungen ist zwar legendär, aber wer genau hinhört, merkt schnell, daß er mit seinem Motto "zeitlos, stillos, geschmacklos" zwischen den Zeilen immer genau den Punkt trifft. Der frühere Kleinkunst-Texter ist überzeugter Fan von allem, was mit dem Thema "Disney" zu tun hat und läßt dies auf seine liebenswert schrullige Art auch sicherlich öfter in seine Kolumne einfließen. In diesem Sinne also: Immer vester druff...

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