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Bitte beachten: Dieses ist ein klassischer Parkscout-Artikel, der bestmöglichst an das neue Layout angepasst wurde
09.10.2001 | Freizeitparks | Magazin

TÜV in einem Freizeitpark?


Die Zeit der Nach-Saison in den deutschen Freizeitparks ist für viele Parkbetreiber auch jedes Jahr wieder die Zeit der TÜV-Untersuchungen der Fahrgeschäfte für die nächste Saison.

Der TÜV, allen Autofahrern bestens bekannt, ist in Deutschland ebenso für die Untersuchungen aller in Deutschland betriebenen Fahrgeschäfte verantwortlich. Jeder Freizeitpark ist einmal jährlich verpflichtet, seine Fahrgeschäfte genau sicherheitstechnisch untersuchen zu lassen um eine Genehmigung für den Betrieb im nächsten Jahr zu erhalten.

Der Vorgang dieser Erteilung ist bei jedem Fahrgeschäft gleich. Vor der Inbetriebnahme eines neuen Fahrgeschäfts erfolgt eine umfangreiche Untersuchung durch den TÜV, der auch die Auflagen der Sicherheitsbestimmungen und erforderlichen Wartungen vorschreibt und diese Formulare an das zuständige Bauamt weiterleitet. Diese Bauamt erteilt dann dem Parkbetreiber die Genehmigung der Inbetriebnahme des Fahrgeschäfts.

Diese Genehmigung muss jährlich mit einer erneuten Untersuchung durch den TÜV verlängert werden. So kann es schon vorkommen, daß die Mitarbeiter des TÜV, für Fahrgeschäfte ist der TÜV München bei den Parkbetreibern die erste Adresse, über Wochen die Attraktionen des jeweiligen Parks genauestens unter die Lupe nehmen. Billig ist die ganze Sache für die Parks natürlich nicht. Bei einem mittleren Park mit verschiedenen zu prüfenden Fahrgeschäften kommen schnell TÜV-Kosten von 30.000 bis 40.000 Euro zusammen. Aber dafür können die Besucher in Deutschland bei ihrem Parkbesuch jederzeit sicher sein, ein Fahrgeschäft mit einem der weltweit besten Sicherheitstandards zu besteigen.


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